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Anfrage: Vakanz im Direktorium der Schweizerischen Nationalbank

Geschäftsnummer:

23.1015

Eingereicht von:

Widmer Céline

Einreichungsdatum:

16.03.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Finanzdepartement

Schlagwörter:

Direktorium; Direktoriums; Bundesrat; Nationalbank; Maechler; Mitglied; Nationalbankgesetz; Personen; Bankrat; Schlegel; Mitglieder; Martin; Unterbreitet; Gebeten:; Vorgaben; Schweiz; Lateinischen; Vertretung; Frauen; Kriterien; Diversity; Tatsache; Gebot; Stellenwert; Entscheidend; Direktoriumsmitglieds; Unterbreitet; Andréa; Jüngsten; Demokratische

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Eingereichter Text

Andréa M. Maechler, Mitglied des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), verlässt die SNB per Ende Juni 2023. Sie übernimmt per Anfang September 2023 eine Funktion bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Frau Maechler gehört dem Direktorium seit Juli 2015 an. Über die Gründe des Rücktritts wird spekuliert. Mit ein Grund könnte, wie Beobachter vermuten, die Wahl von Martin Schlegel zum SNB-Vizepräsidenten in der Nachfolge von Fritz Zurbrügg sein.

Das Direktorium der SNB besteht aus drei Personen. Die Wahl eines Direktoriumsmitgliedes obliegt nach Artikel 43 des Nationalbankgesetzes dem Bundesrat. Der Bankrat unterbreitet einen Vorschlag. Mit dem Weggang von Frau Maechler verbleiben als ordentliche Mitglieder des SNB-Direktoriums mit Thomas Jordan und Martin Schlegel zwei Männer aus der deutschen Schweiz.

Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Kriterien sind für die Wahl des neuen Direktoriumsmitglieds der SNB entscheidend?

2. Welchen Stellenwert haben das Gebot der Diversity bei der Wahl und dabei insbesondere die Vertretung der Frauen und der lateinischen Schweiz?

3. Hat er dem Bankrat bereits entsprechende Vorgaben unterbreitet?

4. Gibt die Tatsache, dass die jüngsten Ernennungen für das Direktorium alles Mitglieder aus dem Departement I der SNB betrafen, Anlass zur Sorge, dass das Ernennungsverfahren nicht so funktioniert, wie es das Nationalbankgesetz vorsieht?

5. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die demokratische Legitimität und Kontrolle gestärkt ist, wenn die Mehrheit des Direktoriums aus Personen besteht, die von ausserhalb der SNB kommen?

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Weitere Informationen


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